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Artikel 1. Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:

  1. JJ-Commerce: das Unternehmen, wie in Artikel 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert;
  2. Gegenpartei: der Kunde, mit dem JJ-Commerce einen Vertrag geschlossen hat und/oder derjenige, der sich in Verhandlung mit JJ-Commerce darüber befindet;
  3. Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt;
  4. Vertrag: jede Vereinbarung/Auftrag zwischen JJ-Commerce und der Gegenpartei zur Lieferung von Waren durch JJ-Commerce an die Gegenpartei;
  5. Partei(en): Gegenpartei und JJ-Commerce zusammen oder jeweils als einzelne Vertragspartei;
  6. Schriftlich(e): Mitteilungen per E-Mail, Post oder WhatsApp;  
  7. Dritte(n): andere natürliche oder juristische Personen, die kein Teil dieses Vertrags sind;
  8. Produkt(e) 

Artikel 2. Identität von JJ-Commerce

Firmenname:                                           JJ-Commerce B.V.
Straßenname und Nummer:                          Stationsplein 26
Postleitzahl und Ort:                 6512AB Nijmegen
Handelsregisternummer:                                           89545435

Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (rechts)Handlungen von JJ-Commerce sowie für jeden zwischen JJ-Commerce und der Gegenpartei zustande gekommenen Vertrag. 
  2. Wenn der Vertrag elektronisch geschlossen wird, kann abweichend von dem vorherigen Absatz und bevor der Vertrag geschlossen wird, der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei auf elektronischem Weg in einer Weise zur Verfügung gestellt werden, dass diese von der Gegenpartei auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird vor Abschluss des Vertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg eingesehen werden können oder dass diese auf Wunsch der Gegenpartei auf elektronischem Weg oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart, ist die Anwendbarkeit anderer (allgemeiner) Bedingungen ausgeschlossen.
  4. Abweichungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
  5. Wenn JJ-Commerce nicht stets strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass JJ-Commerce in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
  6. Wenn und soweit aufgrund von Treu und Glauben – oder der unangemessen belastenden Natur einer Bestimmung – keine Berufung auf eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich ist, erhält die betreffende Bestimmung hinsichtlich Inhalt und Zweck jedenfalls eine möglichst entsprechende Bedeutung, sodass darauf doch Berufung genommen werden kann.
  7. JJ-Commerce ist berechtigt, zur Ausführung des Vertrags Dritte einzuschalten.
  8. Informationen und Mitteilungen auf der Website von JJ-Commerce erfolgen vorbehaltlich (Typ-)Fehlern.
  9. Die Wirkung von Art. 7:404 und/oder 7:407 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden „BW“) ist/sind ausgeschlossen.

Artikel 4. Das Angebot

  1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter (bestimmten) Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
  2. Ein abgegebenes Angebot oder ein Angebot von JJ-Commerce ist als unverbindliches Angebot zu verstehen, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes von JJ-Commerce vereinbart wurde. Ein unverbindliches Angebot kann nach Annahme von JJ-Commerce widerrufen werden. 
  3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um der Gegenpartei eine gute Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler bezüglich beispielsweise angegebener Beträge binden JJ-Commerce nicht.

Artikel 5. Der Vertrag

  1. Der Vertrag kommt zustande zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch die Gegenpartei und der Erfüllung der (gegebenenfalls) dabei gestellten Bedingungen.
  2. Wenn der Vertrag elektronisch zustande kommt, trifft JJ-Commerce angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Web-Umgebung. Wenn die Gegenpartei elektronisch zahlen kann, wird JJ-Commerce die dafür geeigneten Sicherheitsmaßnahmen treffen. 
  3. Wenn eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags nichtig ist oder aufgehoben wird, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags. Die Parteien treten in Verhandlungen, um eine neue Bestimmung als Ersatz für die nichtige bzw. aufgehobene Bestimmung zu vereinbaren, wobei möglichst der Zweck und der Sinn der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmung berücksichtigt werden.
  4. JJ-Commerce behält sich das Recht vor, einen geschlossenen Vertrag nicht auszuführen, beispielsweise wenn berechtigte Zweifel oder Informationen vorliegen, dass der Vertragspartner seinen (finanziellen) Verpflichtungen nicht (nachkommen) kann. Falls JJ-Commerce ablehnt, wird sie den Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss schriftlich über diese Ablehnung informieren.
  5. Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung des Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Vertragspartner als Verbraucher handelt.
  6. Zusätzlich zum vorherigen Absatz hat JJ-Commerce das Recht zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung bei offenen Forderungen des Vertragspartners oder in Fällen, in denen der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, nicht vollständig oder nicht erfüllt. 
  7. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige, ergänzende und/oder Folgeaufträge.
  8. Wenn der Vertragspartner das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt JJ-Commerce unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Annahme des Angebots.

Artikel 6. Widerrufsrecht

  1. Ein Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Sache erhalten hat. 
  2. Wenn die von JJ-Commerce angebotenen Produkte nach spezifischen Anweisungen hergestellt oder maßgeschneidert für den Verbraucher/Vertragspartner sind, dann sind diese Produkte ausschließlich für diesen individuellen Käufer bestimmt. Aufgrund dessen ist das Widerrufsrecht für diese Produkte ausgeschlossen und der Verbraucher kann dieses nicht ausüben. 
  3. Ferner ist die Berufung auf das Widerrufsrecht ausgeschlossen bei:
    1. Produkte, deren Preis an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden ist, auf die JJ-Commerce keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können;
    2. Nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl, Eigenschaften oder Entscheidung des Verbrauchers gefertigt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind; 
    3. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung gebrochen wurde;
  4. Die in Absatz 2 und Absatz 3 dieses Artikels genannten Ausschlüsse treten in Kraft, sobald JJ-Commerce seine für den Vertrag erforderliche Bestellung beim Lieferanten nicht mehr kostenfrei stornieren kann.
  5. Wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann, muss er dafür sorgen, dass das Produkt in ordnungsgemäßem Zustand und rechtzeitig zurückgesandt wird. 
  6. Das Widerrufsrecht ist ausdrücklich nicht gilt, wenn die Gegenpartei kein Verbraucher ist.

Artikel 7. Ausübung des Widerrufsrechts

  1. Möchte der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben, muss er dies innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Rücksendeformulars von JJ-Commerce gegenüber JJ-Commerce erklären.
  2. Der Verbraucher sendet die Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen, nachdem er seine Absicht, das Widerrufsrecht auszuüben, mitgeteilt hat, zurück. Der Verbraucher sendet das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör, wenn vernünftigerweise möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung sowie gemäß den von JJ-Commerce bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen zurück.
  3. Werden die Produkte nicht im Originalzustand zurückgesandt, behält JJ-Commerce 20 % des zurückzuzahlenden Betrags ein. Der Verbraucher muss im Rücksendeformular angeben, ob sich das Produkt zum Zeitpunkt der Rücksendung im gleichen Zustand befindet wie bei Erhalt. Im Rücksendeformular wird darauf hingewiesen, dass der Betrag einbehalten wird, wenn das Produkt nicht im Originalzustand ist. 
  4. Das Risiko und die Beweislast für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher. Etwaige Beschädigungen werden mit dem zurückzuzahlenden Betrag verrechnet.
  5. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher sorgfältig mit den Produkten umgehen und diese nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der notwendig ist, um die Produkte zu testen. Dabei darf der Verbraucher das Produkt so testen, wie er es auch im Geschäft tun würde.
  6. Handelt der Verbraucher entgegen diesem Artikel, haftet er für die Wertminderung und/oder Schäden an oder an den Produkten.
  7. Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung des Produkts, wenn diese auf eine Handhabung des Produkts zurückzuführen ist, die über das gemäß Artikel 9.6 Zulässige hinausgeht.
  8. Der Verbraucher haftet nicht für eine Wertminderung des Produkts, wenn JJ-Commerce ihm nicht vor oder bei Vertragsschluss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht bereitgestellt hat.
  9. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird JJ-Commerce diesen Betrag so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rücksendung oder Widerruf zurückerstatten. JJ-Commerce darf mit der Rückerstattung warten, bis es das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
  10. JJ-Commerce verwendet für die Rückerstattung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückerstattung ist für den Verbraucher kostenfrei.
  11. Hat der Verbraucher eine teurere Liefermethode als die günstigste Standardlieferung gewählt, ist JJ-Commerce nicht verpflichtet, die zusätzlichen Kosten für die teurere Methode zurückzuerstatten. 

Artikel 8. Verpflichtungen der Gegenpartei

  1. Die Gegenpartei sorgt dafür, dass alle Daten, Dokumente und Informationen, die JJ-Commerce als notwendig für die Ausführung des Vertrags angibt oder die die Gegenpartei vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung des Vertrags verstehen muss, rechtzeitig, vollständig, wahrheitsgemäß und in der richtigen Form an JJ-Commerce übermittelt werden. JJ-Commerce ist dabei nicht verpflichtet, die Richtigkeit der übermittelten Daten oder Dokumente zu überprüfen. Etwaige Mängel diesbezüglich oder in Zusammenhang damit gehen vollständig zu Lasten und Risiko der Gegenpartei. Alle Kosten, die JJ-Commerce aufgrund falscher Informationen, verspäteter oder ausbleibender Bereitstellung der erforderlichen Informationen und/oder unvollständiger und/oder falscher Dokumente, die die Gegenpartei JJ-Commerce übermittelt hat, entstehen, werden der Gegenpartei in Rechnung gestellt. 
  2. Die Gegenpartei hat JJ-Commerce über mögliche besondere Hilfsmittel zu informieren, die bei der (Ab-)Lieferung und/oder Montage der Produkte erforderlich oder möglicherweise erforderlich sein könnten, wie z. B. einen mobilen Kran oder (Umzugs-)Aufzug. Die Kosten für diese besonderen Hilfsmittel trägt und riskiert die Gegenpartei, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, JJ-Commerce unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags von Bedeutung sein können.
  4. Wenn die Gegenpartei – unter anderem – diese Verpflichtungen nicht erfüllt, behält sich JJ-Commerce das Recht vor, neben etwaigen in diesem Artikel genannten Sanktionen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und von der Gegenpartei die Zahlung für bereits geleistete Stunden, bereits entstandene Kosten und/oder bereits getätigte Investitionen zu verlangen, ohne dass die Gegenpartei Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche geltend machen kann.

Artikel 9. Beendigung und Auflösung

  1. Der Vertrag endet von Rechts wegen, wenn die Parteien ihre Verpflichtungen vollständig erfüllt haben.
  2. Wenn die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, in Konkurs erklärt wird, (vorläufige) Stundung und/oder Zahlungsaufschub beantragt, mit der Liquidation ihres Unternehmens beginnt, sowie wenn ihr Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird, hat JJ-Commerce das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung zu beenden und/oder aufzulösen, alles nach ihrem Ermessen und stets unter Vorbehalt jeglicher ihr zustehender Ansprüche auf Kosten-, Schadens- und Zinsersatz.
  3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von JJ-Commerce gegenüber der Gegenpartei sofort fällig.

Artikel 10. Haftung 

Falls die Gegenpartei ein Verbraucher ist:

  1. Die Gesamthaftung von JJ-Commerce ist auf die Schadensersatzleistung bis maximal zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Honorars (ohne MwSt.) beschränkt. In keinem Fall wird die Gesamtschadensersatzleistung den Betrag übersteigen, den die Haftpflichtversicherung von JJ-Commerce auszahlt. 
  2. Die Haftung von JJ-Commerce für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von JJ-Commerce zurückzuführen sind, ist nicht beschränkt.

Falls die Gegenpartei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt:

  1. JJ-Commerce haftet nicht für indirekte und direkte Schäden. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung von JJ-Commerce für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von JJ-Commerce zurückzuführen sind.
  2. Falls JJ-Commerce in einem konkreten Fall dennoch haftbar gemacht werden kann, ungeachtet der Bestimmungen dieses Artikels, gilt dies nur für den direkten Schaden. In diesen Fällen ist die Gesamthaftung von JJ-Commerce auf die Schadensersatzleistung bis maximal zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Honorars (ohne MwSt.) beschränkt. 
  3. Die Höhe des Schadensersatzes wird niemals den Betrag übersteigen, den die Haftpflichtversicherung von JJ-Commerce auszahlt. 
  4. Falls JJ-Commerce dennoch für direkten Schaden haftbar gemacht werden kann, versteht sich unter direktem Schaden ausschließlich:
  1. die angemessenen Kosten, die die Gegenpartei aufwenden müsste, um die Leistung von JJ-Commerce dem Vertrag entsprechend zu erhalten; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag durch oder auf Verlangen der Gegenpartei aufgelöst wird;
  2. die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, soweit diese Feststellung den Schaden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft;
  3. die angemessenen Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, soweit die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Schadensbegrenzung im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  4. Die Gegenpartei stellt JJ-Commerce von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden.

Allgemeine Bestimmungen zur Haftung:

  1. Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass die Gegenpartei den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehung schriftlich bei JJ-Commerce meldet. Jeder Schadensersatzanspruch gegen JJ-Commerce erlischt durch den bloßen Ablauf von 12 (zwölf) Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
  2. JJ-Commerce haftet nicht für Schäden, die durch Hilfspersonen im Sinne von Art. 6:76 BW verursacht wurden. 
  3. JJ-Commerce haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass JJ-Commerce von falschen und/oder unvollständigen Angaben der Gegenpartei ausgegangen ist oder wenn die Gegenpartei diese Angaben zu spät geliefert hat.
  4. JJ-Commerce haftet nicht für etwaige Schäden, die der Gegenpartei aufgrund der Nichterfüllung der in Artikel 8 – „Verpflichtungen der Gegenpartei“ beschriebenen Pflichten entstehen.

Artikel 11. Höhere Gewalt 

  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 BGB gilt, dass ein Versäumnis von JJ-Commerce bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei JJ-Commerce nicht zugerechnet werden kann, wenn es sich um eine von JJ-Commerce unabhängige Umstände handelt, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindert oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen vernünftigerweise nicht von JJ-Commerce verlangt werden kann. Zu diesen Umständen zählen auch Leistungsstörungen von Zulieferern oder anderen Dritten, (Strom-)Ausfälle, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Brandgefahr, (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien, Epidemien, Quarantänen, Krankheitsausfälle, Arbeitsunfähigkeit, Streiks, behördliche Maßnahmen sowie der Defekt von Fahrrädern und Geräten, mit denen die Produkte transportiert oder montiert werden müssen. 
  2. Tritt eine in Absatz 1 dieses Artikels beschriebene Situation ein, infolge derer JJ-Commerce seinen Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen solange ausgesetzt, wie JJ-Commerce nicht erfüllen kann. Dauert die Situation höherer Gewalt 30 (dreißig) Kalendertage an, haben beide Parteien das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. JJ-Commerce ist in diesem Fall nicht verpflichtet, irgendeinen Schaden zu ersetzen, auch nicht, wenn JJ-Commerce infolge der Situation höherer Gewalt einen Vorteil erlangt.
  3. Wenn die Vereinbarung aufgrund von höherer Gewalt endet, wie in diesem Artikel beschrieben, hat JJ-Commerce Anspruch auf Zahlung der zum Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung bereits geleisteten Stunden oder getätigten Investitionen.

Artikel 12. Garantie für Produkte von JJ-Commerce

  1. JJ-Commerce gewährleistet, dass die Produkte der Vereinbarung, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Tauglichkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
  2. Wenn der Gegenpartei ein Muster oder Modell des Produkts gezeigt und/oder übergeben wurde, gilt dieses Muster oder Modell nur als Anhaltspunkt für das Produkt, ohne dass das Produkt diesem entsprechen muss, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Spezifikationen der Oberfläche oder andere Maße und Bezeichnungen der Produkte sind ebenfalls nur als Anhaltspunkt gedacht, ohne dass das Produkt diesen entsprechen muss.
  4. Die Garantiefristen für die Produkte von JJ-Commerce betragen grundsätzlich 1 (ein) Jahr.
  5. Die Garantie erlischt, wenn:
  1. die Gegenpartei die gelieferten Produkte selbst installiert, repariert und/oder bearbeitet hat oder diese von Dritten hat installieren, reparieren und/oder bearbeiten lassen;
  2. die gelieferten Produkte abnormalen Bedingungen ausgesetzt wurden oder anderweitig unsachgemäß behandelt oder entgegen den Anweisungen/Instruktionen von JJ-Commerce und/oder den auf der Verpackung des Produkts angegebenen Anweisungen/Instruktionen verwendet bzw. behandelt wurden;
  3. die Mangelhaftigkeit ganz oder teilweise auf Vorschriften zurückzuführen ist, die die Regierung hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien nach Abschluss der Vereinbarung erlassen hat oder erlassen wird.
  4. es sich um geringfügige Abweichungen von den gewünschten Eigenschaften handelt, soweit diese für den Wert und die Funktionalität des Produkts nicht von Bedeutung sind;
  5. das Produkt Mängel aufweist, die auf normalen Verschleiß durch normale Nutzung zurückzuführen sind.
  6. Wenn JJ-Commerce der Gegenpartei ein Ersatzprodukt zusendet, ist die Gegenpartei verpflichtet, das defekte Produkt an JJ-Commerce zurückzusenden.
  7. Der Austausch des Produkts führt nicht zu einer Erneuerung und/oder Verlängerung der Garantiezeit.

 

Artikel 13. Honorar/Preise 

  1. Alle Beträge sind in Euro und inklusive Umsatzsteuer sowie sonstiger von der Regierung auferlegter Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, außer bei Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.  
  3. JJ-Commerce behält sich das Recht vor, einmal (1x) pro Jahr eine Inflationsanpassung vorzunehmen.
  4. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet JJ-Commerce nicht zur Erbringung eines Teils der Vereinbarung gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Betrags.
  5. Alle von JJ-Commerce genannten Preise sind vorbehaltlich Tipp- und Rechenfehler.  
  6. Rabatte und angebotene Beträge gelten nicht automatisch für zukünftige und/oder Folgevereinbarungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

Artikel 14. Zahlung und Rechnungsstellung 

  1. Keine Partei ist verpflichtet, den geschuldeten Betrag sofort bei der Bezahlung über eines der verfügbaren Zahlungsmittel im Webshop von JJ-Commerce zu begleichen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 
  2. Soweit in der Vereinbarung oder ergänzenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind die vom Vertragspartner geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. 
  3. Sofern die Lieferung in Teillieferungen erfolgt, beginnt die Zahlungsfrist nach jeder Teillieferung für den bereits gelieferten Teil, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in den angegebenen oder mitgeteilten Zahlungsdaten unverzüglich JJ-Commerce zu melden.
  5. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, wird er von JJ-Commerce auf die verspätete Zahlung hingewiesen und erhält eine Frist von 7 (sieben) Tagen, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Bleibt die Zahlung innerhalb dieser Sieben-Tage-Frist aus, gerät der Vertragspartner in Verzug. Dadurch schuldet der Vertragspartner auch auf den noch ausstehenden Betrag die gesetzliche (Handels-)Verzugszinsen. Darüber hinaus ist JJ-Commerce berechtigt, die von ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
  6. Im Falle eines Vertrags mit einem Verbraucher gilt für die Frist im vorherigen Absatz anstelle einer Frist von 7 (sieben) Tagen eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen.
  7. Im Falle von (begründeter Aussicht auf) Insolvenz, Liquidation oder Zahlungsaufschub oder einer Schuldenbereinigung im Rahmen der WSNP sind die Forderungen von JJ-Commerce gegenüber dem Vertragspartner und die Verpflichtungen des Vertragspartners gegenüber JJ-Commerce sofort fällig.
  8. Die vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen werden stets zunächst zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten verwendet, zweitens zur Begleichung der am längsten offenen fälligen Rechnungen, auch wenn der Vertragspartner angibt, dass die Zahlung eine spätere Rechnung betrifft.

Artikel 15. Lieferung

  1. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Vertragspartner JJ-Commerce (bei Vertragsschluss) mitgeteilt hat.
  2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle für die Lieferung des Produkts erforderlichen Daten JJ-Commerce bekannt sind. 
  3. Sollte die Lieferung eines bestellten Produkts unmöglich sein, wird sich JJ-Commerce bemühen, ein Ersatzprodukt bereitzustellen. Spätestens bei der Lieferung, wenn möglich bereits vor dem Versand, wird klar und verständlich mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Widerrufsrecht nicht werden ausgeschlossen, der Vertragspartner kann den Ersatzartikel daher gemäß den Bestimmungen in Artikel X und X an JJ-Commerce zurücksenden. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung trägt JJ-Commerce.
  4. Das Risiko von Beschädigung und/oder Verlust der Produkte liegt bei JJ-Commerce bis zum Zeitpunkt der Lieferung und Platzierung beim Vertragspartner oder einem zuvor benannten und JJ-Commerce bekannten Vertreter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  5. Werden die Produkte geliefert, ist JJ-Commerce berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.  
  6. Alle Lieferfristen sind unverbindlich. Aus eventuell genannten Fristen kann die Gegenpartei keine Rechte ableiten. Eine Überschreitung einer Frist berechtigt die Gegenpartei daher nicht zu keine Recht auf Schadensersatz.
  7. Die Gegenpartei ist grundsätzlich verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung durch JJ-Commerce abzunehmen. Verweigert die Gegenpartei die Abnahme, ist bei der (Ab-)Lieferung nicht anwesend oder unterlässt es, notwendige Informationen oder Anweisungen für die (Ab-)Lieferung zu erteilen, wodurch ein neuer Liefertermin erforderlich wird, ist JJ-Commerce berechtigt, diese Lieferung auf Kosten der Gegenpartei durchzuführen oder durchführen zu lassen.  

Artikel 16. Reklamationen

  1. Die Gegenpartei kann sich auf einen Mangel der Leistung nicht mehr berufen, wenn sie nicht innerhalb von 2 (zwei) Monaten, nachdem sie den Mangel entdeckt oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, bei JJ-Commerce protestiert hat. Bei einem sichtbaren Mangel bei (Ab-)Lieferung gilt eine Frist von 48 (achtundvierzig) Stunden.
  2. Die Gegenpartei muss JJ-Commerce in jedem Fall mindestens 4 (vier) Wochen Zeit geben, um die Reklamation in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen. 
  3. Wird eine Reklamation nicht innerhalb der in den vorangegangenen Absätzen genannten Fristen bei JJ-Commerce gemeldet, gilt das Produkt als vertragsgemäß und funktionsfähig gemäß dem Vertrag. 
  4. Reklamationen setzen die Zahlungspflicht der Gegenpartei nicht aus, wenn die Gegenpartei im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  5. Bei berechtigter Beanstandung innerhalb der festgelegten Frist hat JJ-Commerce das Recht, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und der Gegenpartei eine Rückerstattung für (den Teil) des Kaufpreises zu gewähren.  
  6. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Verarbeitung der Produkte können JJ-Commerce nicht vorgeworfen werden. 
  7. Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte, die zu demselben Vertrag gehören.   

Artikel 17. Eigentumsrecht

  1. Rechte und Pflichten der Gegenpartei aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JJ-Commerce nicht an einen Dritten übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 BGB. 
  2. Rechte und Pflichten von JJ-Commerce aus diesem Vertrag dürfen an Dritte übertragen werden. Ist die Gegenpartei ein Verbraucher, steht der Gegenpartei das Recht zu, den Vertrag zu kündigen, wenn die Rechte und Pflichten von JJ-Commerce an einen Dritten übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 BGB.  

Artikel 18. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an allen von JJ-Commerce an die Gegenpartei verkauften und gelieferten Sachen verbleibt bei JJ-Commerce: 
  1. soweit und sofern die Gegenpartei die Forderungen aus der Vereinbarung oder früheren gleichartigen Vereinbarungen noch nicht beglichen hat; 
  2. soweit und sofern die Gegenpartei die Forderungen aus zukünftigen Vereinbarungen, die sich auf Situationen beziehen, wie in Artikel 3:92 Absatz 2 BGB beschrieben, noch nicht beglichen hat;
  3. soweit und sofern die Gegenpartei die Forderungen von JJ-Commerce wegen Nichterfüllung solcher Verpflichtungen noch nicht beglichen hat, einschließlich Forderungen bezüglich Strafen, Zinsen und Kosten, wie in Artikel 3:92 BGB beschrieben. 
  4. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. 
  5. Wenn die Gegenpartei das Eigentum an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen durch Verbindung oder Vermischung erworben hat und die Forderungen gemäß Absatz 1 noch nicht beglichen sind, ist die Gegenpartei auf Verlangen von JJ-Commerce verpflichtet, die gelieferten Sachen wieder in das Eigentum von JJ-Commerce zurückzuübertragen. Falls hierfür die Bestellung eines Erbbaurechts gemäß Art. 5:101 BGB erforderlich ist, ist die Gegenpartei verpflichtet, daran mitzuwirken.
  6. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen bzw. Produkte Pfändungen vornehmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, JJ-Commerce hierüber so schnell wie vernünftigerweise erwartet werden kann zu informieren.

Artikel 19. Mehrarbeit 

  1. Wenn JJ-Commerce auf Wunsch der Gegenpartei oder auf eigenen Wunsch, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei, Arbeiten oder andere Leistungen erbracht hat, die außerhalb des Inhalts oder Umfangs der Vereinbarung liegen, werden diese Arbeiten oder Leistungen von der Gegenpartei gemäß den üblichen Tarifen von JJ-Commerce vergütet. Die Gegenpartei ist niemals verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen, und kann verlangen, dass hierfür eine separate schriftliche Vereinbarung geschlossen wird.
  2. Zum „Umfang der Vereinbarung“ gehören in jedem Fall die Arbeiten, die im Angebot bzw. im von der Gegenpartei akzeptierten Angebot von JJ-Commerce genannt sind. Alles, was darüber hinausgeht, wird in jedem Fall als Mehrarbeit betrachtet. Dies gilt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  3. Die Gegenpartei erkennt an, dass durch Arbeiten oder Leistungen, wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, die vereinbarten Ziele und Erwartungen beeinflusst werden können.
  4. Soweit für die Dienstleistung ein Festpreis vereinbart wurde, wird JJ-Commerce die Gegenpartei stets im Voraus schriftlich über die finanziellen Konsequenzen von Mehrarbeit informieren.

Artikel 20. Geistiges Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte, die sich auf die von JJ-Commerce ausgeführte Vereinbarung beziehen und/oder deren Ergebnis sind, liegen bei JJ-Commerce. Die Gegenpartei erhält ausschließlich die nicht-exklusiven und nicht übertragbaren Nutzungsrechte, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzlich ausdrücklich eingeräumt werden. Jegliche anderen oder weitergehenden Rechte der Gegenpartei sind ausgeschlossen.
  2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben.
  3. Die Gegenpartei stellt JJ-Commerce von Ansprüchen Dritter bezüglich geistiger Eigentumsrechte frei.
  4. Handelt die Gegenpartei entgegen diesem Artikel, so ist sie JJ-Commerce eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen (dreifachen) des für diesen Vertrag vereinbarten Betrags schuldig, unbeschadet des Rechts von JJ-Commerce, (zusätzlichen) Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 21. Verwaltung

  1. JJ-Commerce ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den technischen und nicht-technischen Einrichtungen in Bezug auf die Dienste vorzunehmen.
  2. Die Gegenpartei wird sich so verhalten und auftreten, wie es von einem verantwortungsvollen und sorgfältigen Nutzer der Dienst(e) erwartet werden darf.
  3. Die Gegenpartei ist stets verantwortlich für jede Nutzung – einschließlich unbefugter Nutzung – der ihr gewährten Nutzungs- und Zugangsrechte. Die Gegenpartei wird angemessene und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch und/oder unbefugte Nutzung zu verhindern. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, Nutzungs- und/oder Zugangsrechte mit Dritten zu teilen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  4. Die Gegenpartei wird die von JJ-Commerce gegebenen Anweisungen zur Nutzung der Dienst(e) jederzeit befolgen.
  5. Eine Änderung, die nach vernünftigem Ermessen von JJ-Commerce eine wesentliche, nicht vorübergehende Anpassung auf Seiten der Gegenpartei erfordert, wird der Gegenpartei so bald wie möglich mitgeteilt. Die Gegenpartei kann keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen, hat jedoch das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Tag der angekündigten Änderung zu kündigen.
  6. JJ-Commerce behält sich das Recht vor, technische Dienste einzustellen/zu entfernen, wenn diese eine Störung bzw. Verzögerung des Systems verursachen. JJ-Commerce beurteilt, ob eine solche Störung bzw. Verzögerung vorliegt und kann ohne vorherige Benachrichtigung an die Gegenpartei die technischen Dienste sperren, entfernen oder einstellen oder anderweitige Maßnahmen ergreifen, um die Störung bzw. Verzögerung zu beheben. Der Gegenpartei steht in diesen Fällen niemals ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung zu, noch kann sie den Vertrag kündigen. 
  7. JJ-Commerce ist berechtigt, ihre Dienste ohne vorherige Ankündigung (vorübergehend) außer Betrieb zu nehmen oder deren Nutzung einzuschränken, soweit dies für die vernünftigerweise erforderliche Wartung oder für notwendige Anpassungen oder Verbesserungen der Dienste durch (oder im Auftrag von) JJ-Commerce erforderlich ist, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung der Gegenpartei gegenüber JJ-Commerce entsteht.

Artikel 22. Alternative Streitbeilegung

  1. Wenn zwischen JJ-Commerce und der Gegenpartei Streitigkeiten über den Abschluss oder die Ausführung des Vertrags entstehen, können beide Parteien sich für eine alternative Streitbeilegung entscheiden, anstelle des regulären Gerichtswegs. 
  2.  Falls die Gegenpartei ein Verbraucher ist und JJ-Commerce die Wahl eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens trifft, wird JJ-Commerce den Verbraucher darüber informieren. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, dennoch den regulären Rechtsweg zu wählen. Diese Wahl muss die Gegenpartei innerhalb von 1 (einem) Monat, nachdem die Wahl von JJ-Commerce für alternative Streitbeilegung der Gegenpartei bekannt gemacht wurde, schriftlich gegenüber JJ-Commerce erklären. 

Artikel 23. Anwendbares Recht

  1. Auf Verträge zwischen JJ-Commerce und der Gegenpartei findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten zwischen den Parteien sollen möglichst durch gute Beratung gelöst werden. Alle Streitigkeiten zwischen der Gegenpartei und JJ-Commerce werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Bezirk, in dem JJ-Commerce seinen Sitz hat, entschieden.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Artikel 24. Fortgeltung

  1. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags, die darauf abzielen, auch nach Beendigung des Vertrags Gültigkeit zu behalten, bleiben nach Vertragsende unvermindert in Kraft.

Artikel 25. Änderung oder Ergänzung

  1. JJ-Commerce ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird JJ-Commerce die Gegenpartei rechtzeitig über die Änderungen oder Ergänzungen informieren. 
  2. Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten Bedingungen liegen mindestens 30 (dreißig) Tage.
  3. Falls die Gegenpartei ein Verbraucher ist, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, der Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen oder den Vertrag aufzulösen. 
  4. Wenn die Änderung, wie im vorherigen Absatz gemeint, auf einem gültigen, im Vertrag genannten Grund beruht, hat die Gegenpartei keine Recht auf Ablehnung der Änderung oder Auflösung des Vertrags. Ein Beispiel für einen gültigen Grund ist eine Gesetzesänderung, durch die die Bedingungen angepasst werden müssen.